Deutsche Post

Portoabrechnung für Ihr Mailing leicht gemacht – Postcard

9. Juli 2010 in Service

Eine gute Alternative für die Portoabrechnung Ihres Mailings (oder Ihrer Tagespost) ist die über die sogenannte Postcard der Deutschen Post. Die Karte können Sie kostenlos bei der Deutschen Post beantragen. Anfallendes wird dann bargeldlos von Ihrem angegebenen Konto abgebucht. Gerade für kurzfristige Mailingaufträge ist diese ideal. Sie ersparen sich das Vorabbezahlen des Portos beim .

Die Postcard (sie können übrigens auch mehrere Karten für Ihr Unternehmen beantragen), können Sie hier beantragen. Detaillierte Vorabinformationen zu dieser Dienstleistung der Deutschen Post erhalten Sie hier.

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • Mit der Postcard ist die bargeldlose Bezahlung vieler Produkte und Dienstleistungen der Deutschen Post möglich und Sie kommen in den Genuss vieler besonderer Leistungen in den Direkt Marketing Centern der Deutschen Post.
  • Die Postcard erhöht die Sicherheit durch die Reduzierung des Bargeldbestandes in Ihrer Kasse.
    Kartenlimits pro Tag und Karte können die Sicherheit noch steigern.

Für die umfassende Beratung für die Abwicklung Ihres Mailings in unserem Hause, stehen wir Ihnen wie gewohnt zur Verfügung.

Neue Richtlinien für Vorausverfügungen beim Postversand – Premiumadress

1. Juli 2010 in Service

Die Vorausverfügungen Brief national bezüglich Rücksendung und Anschriftenberichtigungskarte wurden zum 01.07.2010 auf das Serviceangebot Premiumadress überführt. Es gibt daher nur noch zwei zulässige Vorausverfügungen:

Nur bei Briefen und Postkarten:

  • Nicht nachsenden!
    Dieser Vermerk wird selbst dann beachtet, wenn der Empfänger mit der Deutschen Post die Nachsendung vereinbart hat. Die Sendung wird also nicht nachgesandt, auch nicht bei vorübergehender Abwesenheit, sondern an den Absender zurückgesandt.
  • Bei Umzug mit neuer Anschrift zurück!
    Liegt ein Nachsendeauftrag des Empfängers wegen Umzugs vor, wird die Sendung zurückgesandt; hat der Empfänger in die Weitergabe der neuen Anschrift eingewilligt, wird diese auf der Sendung vermerkt.

Alle anderen Vorausverfügungen sind weggefallen und sollen nicht mehr verwendet werden:

  • „Wenn Empfänger verzogen, zurück!“
  • „Wenn unzustellbar, zurück!“
  • „Bei Umzug Anschriftenberichtigungskarte!“
  • „Bei Unzustellbarkeit Anschriftenberichtigungskarte!“
  • „Bei Mängeln in der Anschrift Anschriftenberichtigungskarte!“

Soll auch unzustellbare Infopost/Infobrief zurückgehen, ist dies über das nur noch über das Vertragsprodukt Premiumadress möglich; ebenso können hierüber die Adressinformationen bezogen werden, die vorher über die weggefallene Anschriftenberichtigungskarte erfolgten.

Die Abwicklung der über den ist nicht mehr möglich. Der Auftraggeber des Mailings muss also einen eigenen Zugang für die Serviceleistung “Premiumadress” bei der Deutschen Post beantragen!