Neue Richtlinien für Vorausverfügungen beim Postversand – Premiumadress
Die Vorausverfügungen Brief national bezüglich Rücksendung und Anschriftenberichtigungskarte wurden zum 01.07.2010 auf das Serviceangebot Premiumadress überführt. Es gibt daher nur noch zwei zulässige Vorausverfügungen:
Nur bei Briefen und Postkarten:
- Nicht nachsenden!
Dieser Vermerk wird selbst dann beachtet, wenn der Empfänger mit der Deutschen Post die Nachsendung vereinbart hat. Die Sendung wird also nicht nachgesandt, auch nicht bei vorübergehender Abwesenheit, sondern an den Absender zurückgesandt. - Bei Umzug mit neuer Anschrift zurück!
Liegt ein Nachsendeauftrag des Empfängers wegen Umzugs vor, wird die Sendung zurückgesandt; hat der Empfänger in die Weitergabe der neuen Anschrift eingewilligt, wird diese auf der Sendung vermerkt.
Alle anderen Vorausverfügungen sind weggefallen und sollen nicht mehr verwendet werden:
- „Wenn Empfänger verzogen, zurück!“
- „Wenn unzustellbar, zurück!“
- „Bei Umzug Anschriftenberichtigungskarte!“
- „Bei Unzustellbarkeit Anschriftenberichtigungskarte!“
- „Bei Mängeln in der Anschrift Anschriftenberichtigungskarte!“
Soll auch unzustellbare Infopost/Infobrief zurückgehen, ist dies über das nur noch über das Vertragsprodukt Premiumadress möglich; ebenso können hierüber die Adressinformationen bezogen werden, die vorher über die weggefallene Anschriftenberichtigungskarte erfolgten.
Die Abwicklung der Vorausverfügung über den Lettershop ist nicht mehr möglich. Der Auftraggeber des Mailings muss also einen eigenen Zugang für die Serviceleistung “Premiumadress” bei der Deutschen Post beantragen!